Netznutzungsentgelte für Tarifkunden der Gemeindewerke Nümbrecht GmbH
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Preistabelle für Anlagen ohne Leistungsmessung |
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Bereich |
Haushalt |
Gewerbe |
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zuzügl. 16 % MwSt |
inkl.. 16 % MwSt |
zuzügl. 16 % MwSt |
inkl.. 16 % MwSt |
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Arbeitspreis |
4,78 Cent/kWh |
5,55 Cent/kWh |
4,81 Cent/kWh |
5,57 Cent/kWh |
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Leistungspreis |
20,45 EUR/a |
23,72 EUR/a |
20,45 EUR/a |
23,72 EUR/a |
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Grundlage der Berechnungen sind die Nettobeträge Soweit künftig eine Steuer oder sonstige die Verteilung elektrischer Energie belastende Abgabe wirksam wird, der Netzbetreiber verpflichtet ist, Energiesteuern vom Kunden einzuziehen, oder existierende Steuern oder Abgaben verändert werden, erhöht bzw. ermäßigt sich das Netznutzungsentgelt entsprechend. Sobald künftig eine weitere Energiesteuer, eine CO2-Steuer oder sonstige die Beschaffung, die Übertragung, Verteilung, Durchleitung oder den Verbrauch von elektrischer Energie belastende Steuern und Abgaben irgendwelcher Art wirksam werden sollten, werden diese in der jeweiligen Höhe vom Kunden getragen. Dies gilt auch für Kosten, die dem Lieferanten auf Grund von Gesetzen, Erlassen, behördlichen Verordnungen o.ä. (z.B. im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien EEG und Kraftwärmekopplung) entstehen. Die jeweils geltende Konzessionsabgabe ist den Beträgen hinzuzurechnen. Das gleiche gilt für die jeweils geltende Ökosteuer, soweit der Lieferant keine Zulassung des Hauptzollamtes zur Leistung von Strom hat (§4 Stromsteuergesetz) |
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Preistabelle
für Zählung – Messung - Ablesungen |
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Messung Wechselstromzähler |
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30,68 EUR/a |
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Messung Drehstromzähler |
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30,68 EUR/a |
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Wandlersatz |
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30,68 EUR/a |
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Messung Drehstromlastprofilzähler |
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920,33 EUR/a |
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Blindstrom |
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Der Preisregelung liegt ein Strombezug
mit einem Leistungsfaktor zwischen cosphi = 0,9 induktiv und cosphi
= 0,9 Kapazitiv zugrunde überschreitet die gesamte während der
Hochtarifzeit des Abrechnungsmonats bezogene induktive Blindarbeit
50 % der während der Hochtarifzeit des Abrechnungsmonats
bezogenen Wirkarbeit, so wird die 50 % der Wirkarbeit (kWh) übersteigende
induktive Blindarbeit (kvarh) mit unten angegebenen Preis
berechnet. Die Gemeindewerke Nümbrecht GmbH behält sich vor, die während der Niedertarifzeit des Abrechnungsmonats bezogene kapazitive Blindarbeit, die 50 % der während der Niedertarifzeit des Abrechnungsmonats bezogenen Wirkarbeit übersteigt, in gleicher Weise in Rechnung zu stellen. |
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Kosten je kVArh |
1,0 Cent/kVArh |
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Alle Angaben zuzügl. gültiger MwSt. |
Stand : 01. Januar 2003 |
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Stand:24. Juli 2003
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