Downloads Strom
Freistellungsbescheinigung nach § 48 b über Bauleistung
Wiederverkäufernachweis
aktueller Wiederverkäufernachweis
Erlaubnisschein
Sonstige Formulare
Letztverbraucher mit einem Strombedarf von mehr als 1 Mio. kWh/a bis 31.03. müssen dem zuständigen Verteilnetzbetreiber (VNB) eine schriftliche Mitteilung über die im Vorjahr selbstverbrauchten Strommengen machen.
Formular selbst verbrauchte Strommengen 2020
Gesetzliche Grundlagen in der Grundversorgung
Grundversorgungsverordnung
Ergänzende Bedingungen der GWN zur StromGVV
Öffentliche Bekanntmachung der GWN als Grundversorger
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